Pflichtnachweis KfW 458 · Verfahren B

Hydraulischer Abgleich –
Verfahren B nach VDI 2069

Der hydraulische Abgleich Verfahren B ist Pflichtvoraussetzung für die KfW 458 Heizungsförderung und spart nachweislich bis zu 15 % Heizenergie durch optimale Durchflussverteilung.

Energieeinsparung
15 %
Heizenergie im Schnitt
Pflicht für
KfW 458
und viele BEG-Maßnahmen
Verfahren
B
raumweise Heizlast
Preis ab
600 €
je nach Gebäudegröße
Verfahren B – nicht Verfahren A!

Für die KfW 458 Heizungsförderung wird ausdrücklich das präzisere Verfahren B verlangt. Verfahren A (Pauschalmethode) wird nicht anerkannt. Verfahren B basiert auf einer raumweisen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831.

Was der hydraulische Abgleich bewirkt

Ohne hydraulischen Abgleich fließt das Heizwasser den Weg des geringsten Widerstands – manche Heizkörper bekommen zu viel, andere zu wenig. Das führt zu ungleichmäßiger Wärmeverteilung, unnötigem Energieverbrauch und Geräuschentwicklung.

Nach dem Abgleich erhält jeder Heizkörper exakt die Wassermenge die er thermisch benötigt. Die Vorlauftemperatur kann gesenkt werden – das erhöht die Effizienz der Wärmepumpe erheblich.

Mein Vorgehen

1

Gebäudeaufnahme

Alle Räume, Heizkörper und Rohrleitungslängen werden erfasst.

2

Heizlast DIN 12831

Raumweise Heizlastberechnung als Grundlage für die Durchflussmenge jedes Heizkörpers.

3

Ventilvoreinstellung

Berechnung und Dokumentation der Voreinstellwerte für alle Thermostatventile.

4

Pumpenauslegung

Optimale Pumpendimensionierung und Heizkurvensetting für maximale WP-Effizienz.

5

Dokumentation

Vollständiger Nachweis für KfW 458 Förderantrag inkl. Bestätigung nach Ausführung.

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